Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Niedersachsen – „ … die im Dunkeln sieht man doch?“

04. Dezember 2017 - 04. Dezember 2017

Beschreibung :

Am 01.07.2017 ist das neue Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft getreten. Nach § 10 ProstSchG ist darin eine gesundheitliche Beratung der Prostituierten vorgesehen, die von den Gesundheitsämtern durchzuführen ist. Mit Ablauf der bis zum 31.12.2017 geltenden Übergangsfrist soll das Gesetz ab dem 01.01.2018 regelhaft umgesetzt werden.
Sowohl für die vom Gesetz betroffenen Personengruppe als auch für die mit der Umsetzung des § 10 ProstSchG betrauten Gesundheitsämter bedeutet dies zunächst viele Neuerungen und Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt. Ziel dieser Fortbildung ist es, die Mitarbeiter*innen der Gesundheitsämter bei ihrer neuen Aufgabe zu unterstützen und ihnen Hilfen zur konstruktiven Umsetzung der Gesundheitsberatung nach § 10 ProstSchG im Sinne des Gesetzes zum Schutz der Sexarbeiter*innen an die Hand zu geben.
Vor dem Hintergrund von Vorträgen, die das Thema aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten, ist nachmittags ein World Café für einen praxisorientierter Austausch zwischen den Mitarbeiter*innen der Gesundheitsämter untereinander sowie den Referent*innen vorgesehen. Hier sollen Antworten auf bestehende Fragen gegeben und erarbeitet sowie auf mögliche Stolpersteine vorbereitet werden.

Veranstalter :

Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (NLGA)

Veranstaltungsort :

Behördenhaus, Räume S1+S2, Waterloo-Platz (ehemalige Bezirksregierung)
Am Waterlooplatz 11
30169 Hannover

Adresse auf Google Maps

Kursnr. :

17L04

Meldefrist :

27. November 2017

Teilnahmegebühr :

20,00 €

max. Teilnehmerzahl :

63

Fortbildungspunkte :

nein

Stornierung :

Bei einer Stornierung bis einschließlich 26.11.17 fallen keine Kosten an.
Danach wird eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro erhoben. Ab Kursbeginn ist keine Stornierung mehr möglich.


Meldefrist : abgelaufen. Der Kurs ist nicht mehr buchbar.
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Fortbildung des NLGA

Covid-19 Pandemie

Angekündigte Fortbildungen, sofern sie nicht bereits abgesagt wurden, finden nach aktueller Einschätzung statt. Sobald eine Durchführung mit dem aktuellen Infektionsgeschehens nicht mehr vereinbar ist, werden die Teilnehmenden rechtzeitig über die Absage informiert.

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