PFAS - Neuer Parameter der Trinkwasserverordnung - Online

24. Januar 2024 - 25. Januar 2024

Die Zugangsdaten werden ca. 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn versendet. Termine: 24.01.2024 - 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr + 25.01.2024 - 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Beschreibung :

Im Rahmen des Inkrafttretens der TrinkwV wird erstmalig die Gruppe der per- und polyfluorierten Alkyl¬substanzen (PFAS) im Trinkwasser reguliert.
Laut der TrinkwV gilt ab dem 12.01.2026 ein Trinkwassergrenzwert für die Summe von 20 PFAS-Substanzen (PFAS∑20) in Höhe von 0,1 µg/l bzw. 100 ng/l. Für die zweite Summe (Untergruppe aus der Summe 20) aus den 4 PFAS-Substanzen (PFAS∑4) PFOA, PFNA, PFHxS und PFOS gilt ab dem 12.01.2028 der Grenzwert von 0,02 µg/l – bzw. 20 ng/l.
Das klingt erstmal entspannt, aber die Übergangszeiten werden schnell durch erhebliche bauliche Maßnahmen „aufgefressen“, wenn Überschreitungen auftreten. Die Aufbereitung ist sehr auf-wendig. Deswegen: Handlungsbedarf schon jetzt! Deswegen gibt es dazu auch bereits zwei UBA/TWK-Empfehlungen aus 2020 und 2021.
Mit diesen Grenzwerten kommen so auch viele Fragen, die bei der Überwachung, der Bewertung von Funden und dem Planen von Maßnahmen wichtig sind: Woher kommen PFAS, wie wirken sie auf den Menschen, wie kann man sich auf die kommenden Grenzwert „vorbereiten“, was ist für die Planung von Maßnahmen zu berücksichtigen?
Diese Fragen rund um die Gruppe der Industriechemikalien sollen im Rahmen dieser Präsenzveran-staltung erarbeitet und diskutiert werden.
Das Programm richtet sich gleichermaßen an die Entscheidungstragenden aus dem öffentlichen Gesundheitswesen wie Amtsärztinnen/Amtsärzte, Ingenieurinnen/Ingenieure, Gesundheitsauf-seherinnen/Gesundheitsaufseher und Hygieneinspektorinnen/Hygieneinspektoren.

Veranstalter :

Niedersächsisches Landesgesundheitsamt (NLGA)

Veranstaltungsort :

Online Seminar



Adresse auf Google Maps

Kursnr. :

24A24

Meldefrist :

22. Januar 2024

Teilnahmegebühr :

0,00 €

max. Teilnehmerzahl :

90

Fortbildungspunkte :

genehmigt -> 6 Punkte

Stornierung :

Bei einer Stornierung bis einschließlich 16.01.24 fallen keine Kosten an.
Danach wird eine Bearbeitungsgebühr von 0,00 Euro erhoben. Ab Kursbeginn ist keine Stornierung mehr möglich.

Bemerkung :

Bitte teilen Sie uns Ihre EFN-Nummer für die Fortbildungspunkte bei der Ärztekammer mit unter: fortbildung@nlga.niedersachsen.de


Meldefrist : abgelaufen. Der Kurs ist nicht mehr buchbar.
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Fortbildung des NLGA

Covid-19 Pandemie

Angekündigte Fortbildungen, sofern sie nicht bereits abgesagt wurden, finden nach aktueller Einschätzung statt. Sobald eine Durchführung mit dem aktuellen Infektionsgeschehens nicht mehr vereinbar ist, werden die Teilnehmenden rechtzeitig über die Absage informiert.

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